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   KG, 13.11.1981 - 17 WF 4822/81   

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KG, 13.11.1981 - 17 WF 4822/81 (https://dejure.org/1981,19688)
KG, Entscheidung vom 13.11.1981 - 17 WF 4822/81 (https://dejure.org/1981,19688)
KG, Entscheidung vom 13. November 1981 - 17 WF 4822/81 (https://dejure.org/1981,19688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 304
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.03.1981 - IVb ZB 662/80

    Maßgebliches Recht für die Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus KG, 13.11.1981 - 17 WF 4822/81
    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung offen gelassen (FamRZ 1981, 533, 534 = BGHF 2, 499).
  • KG, 27.04.1982 - 17 UF 702/82
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 13. November 1981 (FamRZ 1982, 304) die Auffassung vertreten, daß Verträge, durch die vor dem 1. Juli 1977 der Versorgungsausgleich ohne Abfindung und ohne Absicherung des ausgleichsberechtigten Ehegatten ausgeschlossen worden ist, der Form des § 1410 BGB genügen mußten (ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 465).
  • KG, 28.12.1981 - 3 UF 5100/81
    Neuerdings hat der 17. Zivilsenat des Kammergerichts in dem Beschluß vom 13. November 1981 (FamRZ 1982, 304) - unter Berufung auf eine "mehrheitlich« im Schrifttum vertretene Auffassung einen ähnlichen Standpunkt wie das Oberlandesgericht Frankfurt eingenommen, und ausgeführt, die Gesetzesmatehaben ließen nur den Schluß zu, daß lediglich solche Altverträge aufrecht erhalten werden sollten, bei denen nach dem Inhalt der Vereinbarung ein Bedürfnis für eine zusätzliche Sicherung des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten nicht bestand.
  • BGH, 12.12.1984 - IVb ZB 117/82

    Vereinbarung der Gütertrennung - Verzicht auf zukünftige

    Umstritten ist nur, ob ein ohne Abfindung oder Absicherung des voraussichtlich ausgleichsberechtigten Ehegatten vereinbarter Ausschluß des Versorgungsausgleichs schon vor dem 1. Juli 1977 der durch §§ 1408 Abs. 2, 1410 BGB für Eheverträge vorgeschriebenen Form bedurfte (in diesem Sinn z.B. KG, 17. ZS, FamRZ 1982, 304) oder ob für derartige Verträge bis zum 30. Juni 1977 kein Formzwang bestanden hat (so z.B. KG, 3. ZS, FamRZ 1982, 305).
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